HELICOPTER SCHULE
Voraussetzungen zum Erwerb PPL H
Vollendung des 16. Lebensjahres
Fliegerärztliche Tauglichkeit Klasse 2
Erforderliche Unterlagen:
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0) muß bei der Gemeinde oder Einwohnermeldeamt beantragt werden und direkt an die Regierung v. Mittelfranken, Luftamt Nordbayern, versandt werden.
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister. Online über: Auszug aus dem VZR
- Geburtsurkunde
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 oder 2
- Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- 2 Passbilder
Theoretische Ausbildung:
Nach den neuen JAR-FCL Regelungen ist die genaue Stundenzahl der theoretischen Ausbildung nicht mehr festgelegt. Die erfahrenen Fluglehrer von AERO-DYNAMIC vermitteln die Theorie entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Dabei beinhaltet die theoretische Ausbildung die folgenden Fachgebiete:
- Aerodynamik
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- Betriebliche Verfahren
- Flugleistung und -planung
- Luftrecht und Flugverkehrskontrollverfahren
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Navigation
- Sprechfunkzeugnis (BZF 2)
Die theoretische Ausbildung ist durch das Bestehen der Prüfungen aus den jeweiligen Fachgebieten abgeschlossen. Die Prüfungen werden bei uns in der Regel durch das Luftamt Nord - Nürnberg abgenommen.
Praktische Ausbildung:
Für die praktische Ausbildung zum Privatpiloten sind 45 Flugstunden vorgeschrieben. Diese müssen, wie im Folgenden beschrieben, durchgeführt werden:
- 25 Flugstunden mit einem lehrberechtigten Fluglehrer, darin sind mindestens 5 Stunden zur Instrumentenflugausbildung enthalten
- 10 Flugstunden im Alleinflug, davon müssen mindestens 5 Flugstunden im Allein-Überlandflug durchgeführt werden. Ein Überlandflug muss dabei mindestens über 100 nautische Meilen erfolgen und umfasst zwei Landungen auf unterschiedlichen Flugplätzen
Die Zulassung für Alleinflüge setzt die erfolgreich abgeschlossene theoretische Ausbildung voraus. Bei dem abschließenden Prüfungsflug werden in der Regel die technischen Prüf- und Notverfahren sowie ein Navigationsflug durchgeführt.
Die Gültigkeit der Lizenz beträgt 5 Jahre.
Lizenzerhalt:
Um die Lizenz zu erhalten, müssen innerhalb von 12 Monaten mind. zwei Flugstunden sowie ein Checkflug mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen (TRE) durchgeführt werden. Ein aktuelles Tauglichkeitszeugnis ist vorzulegen. Für Ihre Scheinerhaltung für weitere Flüge nach Ihrer Ausbildung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

